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   VG Berlin, 17.01.2020 - 4 L 356.19   

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VG Berlin, 17.01.2020 - 4 L 356.19 (https://dejure.org/2020,378)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.01.2020 - 4 L 356.19 (https://dejure.org/2020,378)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 4 L 356.19 (https://dejure.org/2020,378)
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  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2020 - 4 L 356.19
    Dass in dieser Situation eine unbefristete Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts ausscheidet, lässt sich dabei der Regelung des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO entnehmen, wonach die Feststellung nicht begehrt werden kann, soweit der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungsklage hätte verfolgen können (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 7.98 -, juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2017 - 1 S 32.17

    Spielhallenerlaubnis - vorläufige Teilnahme an der Sachprüfung im Sonderverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2020 - 4 L 356.19
    Soweit dies anders zu sehen ist, wenn mit der Versagung einer Begünstigung eine Fiktion zerstört wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 11. September 2019 - VG 4 L 188.18 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017 - OVG 1 S 32.17 -, juris Rn. 20), liegt hier eine solche Konstellation nicht vor.
  • VG Berlin, 25.05.2018 - 4 K 223.16

    (Bei der Auswahl der Mitglieder der sog. Pflegekommission ist auf die

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2020 - 4 L 356.19
    Soweit der Antragsteller meint, er besitze ein von dem Ablehnungsbescheid unabhängiges Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kommissionszusammensetzung, stützt er sich unzutreffend auf das hierfür angeführte Urteil der Kammer vom 25. Mai 2018 - VG 4 K 223.16 -, juris).
  • VG Berlin, 11.09.2019 - 4 L 188.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung einer spielhallenrechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 17.01.2020 - 4 L 356.19
    Soweit dies anders zu sehen ist, wenn mit der Versagung einer Begünstigung eine Fiktion zerstört wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 11. September 2019 - VG 4 L 188.18 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017 - OVG 1 S 32.17 -, juris Rn. 20), liegt hier eine solche Konstellation nicht vor.
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